Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie den vollständigen Wortlaut beider Regelwerke: die AGB für den Aufenthalt im Katzenhotel und die AGB für die mobile Tierbetreuung. Beide haben den Stand Januar 2026, Gerichtsstand ist Bonn.
AGB für den Aufenthalt im Katzenhotel
Stand: Januar 2026
1. Betreuungsvertrag und Pflichten
Zwischen der Katzenbetreuung Bonn UG (haftungsbeschränkt) — im Folgenden Betreuer genannt — und dem Tierhalter wird ein Betreuungsvertrag zur Betreuung und Unterbringung einer oder mehrerer Katzen für einen befristeten Zeitraum im Katzenhotel abgeschlossen.
Der Betreuer verpflichtet sich, die ihm übergebenen Katzen art- und verhaltensgerecht unterzubringen und zu versorgen und bei der Pflege das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen einzuhalten.
Der Tierhalter erklärt vor dem Betreuer, Eigentümer der Katzen zu sein, die er in die Unterbringung bringt. Er versichert, dass seine Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen, und erteilt vor der Übergabe unaufgefordert Auskunft über bekannte Erkrankungen und besondere charakterliche Eigenschaften der Katzen.
2. Reservierung, Änderung, Verkürzung, Verlängerung
Die verbindliche Reservierung eines Betreuungsplatzes erfolgt unter Angabe des Betreuungszeitraums schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp und bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Betreuer, damit die Reservierung verbindlich ist. Die in der Reservierung angegebenen Tage sind für den Tierhalter und den Betreuer verbindlich.
Änderungen und Verkürzungen bedürfen einer Mitteilung. Verkürzungen und Änderungen können bis 21 Tage vor dem Ankunftstag kostenfrei vorgenommen werden. Spätere Änderungen und frühere Abholungen werden wie gebucht abgerechnet. Verlängerungen werden abhängig von der Verfügbarkeit von Plätzen zusätzlich zu den gebuchten Tagen abgerechnet.
3. Aufnahme und Check-in
Die Gasttiere können am jeweiligen Aufnahmetag zu vereinbarten Uhrzeiten gebracht werden. Auch der Abholzeitpunkt wird bei der Aufnahme abgestimmt. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind in der Checkliste und auf dieser Website nachzulesen.
Vor der Erstaufnahme bietet der Betreuer dem Tierhalter ausdrücklich eine Besichtigung an, bei der ein ausführliches Vorgespräch geführt wird. Bei der Erstaufnahme des Gasttieres wird nur dann ein persönliches Vorgespräch geführt, sofern im Vorfeld keine persönliche Besichtigung des Katzenhotels möglich war.
Informationen zum Tier, ein Foto zur Identifikation, alle Angaben zum Halter, zum Futter und zur Futtermenge sowie gegebenenfalls Informationen zu Krankheiten und Medikamenten werden erfasst und in einer internen Datenbank eingetragen. Das Tier kann auf Wunsch am Aufnahmetag gewogen werden, sofern die jeweilige Katze dies zulässt.
Sollte das Gasttier beim Check-in keinen Flohschutz nachweisen können, wird dieser beim Check-in kostenpflichtig im Katzenhotel vorgenommen; das Auftragen erfolgt unter Mithilfe des Besitzers.
Der Besitzer bringt seine Katzen in einer intakten, ausbruchssicheren Transportbox ins Katzenhotel.
4. Notfall und Vertreter
Der Tierhalter stellt dem Betreuer eine Mobilnummer und/oder eine E-Mail-Adresse zur Erreichbarkeit für den Notfall zur Verfügung. Es steht dem Tierhalter frei, dem Betreuer zusätzlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift eines Vertreters für den Notfall zu hinterlassen oder als Alternative zur eigenen Erreichbarkeit anzugeben.
5. Unsere Gäste
In die Betreuung werden ausschließlich kastrierte oder sterilisierte Katzen aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind. Von der Kastration ausgenommen sind weibliche Kitten bis zum Ende des 8. Lebensmonats und männliche Kitten bis zum Beginn des 7. Lebensmonats. Die Kastration einer weiblichen Katze sollte mindestens 2 Monate vor Betreuungsbeginn erfolgt sein, die Kastration eines Katers spätestens 14 Tage vor dem Check-in.
Am Aufnahmetag bekannt unverträgliche, ansteckend erkrankte — vor allem akut in Behandlung befindliche — sowie unkastrierte und nicht gültig geimpfte Tiere werden nicht in die Betreuung aufgenommen, unabhängig von einer gültigen Reservierung. Die Kosten für den gebuchten Aufenthalt sind in diesem Fall vom Tierhalter in Höhe von 80 % zu bezahlen.
Katzen dürfen während des Aufenthalts kein Halsband tragen, da dieses ein hohes Verletzungsrisiko darstellt.
6. Gesundheit und Eigenschaften
Der Tierhalter erteilt vor der Übergabe seiner Katzen unaufgefordert Auskunft über bekannte, vor allem akute und ansteckende Erkrankungen sowie über besondere charakterliche Eigenschaften der Katzen.
Die Betreuung von Katzen mit körperlichen Behinderungen oder einer nicht ansteckenden Erkrankung wie Diabetes, Niereninsuffizienz oder Herzerkrankung ist möglich, sofern der Katze aus tierärztlicher Sicht eine Fremdbetreuung und ein Umgebungswechsel zumutbar sind.
Eventuell notwendige Tierarztbesuche während der Betreuung nimmt der Betreuer gegen eine Aufwandspauschale vor. Die anfallenden Tierarzt- und Behandlungskosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Der Betreuer hat das Recht, am Check-in-Tag die Aufnahme eines erkrankten Tieres oder eines Tieres im Endstadium einer tödlichen Erkrankung abzulehnen.
7. Impfschutz, Impfausweis, Identifikation
Aufzunehmende Katzen sind gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche zu impfen; die Tollwutimpfung ist optional und für Freigängerkatzen Pflicht. Empfohlen wird eine Impfung gegen das Feline Leukosevirus (FeLV), auch eine FIP-Impfung ist möglich. Die notwendigen Impfungen für eine Unterbringung in Gruppenhaltung in einem Katzenhotel können im Vorfeld mit dem Tierarzt abgestimmt werden.
Impfungen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen, müssen aber mindestens 21 Tage vor Beginn der Betreuung durchgeführt worden sein. Der Impfschutz muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Die Aufnahme frisch geimpfter Katzen — geimpft später als 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn — kann am Check-in-Tag abgelehnt werden.
Katzen ab dem Alter von 12 Jahren mit einem zuvor durchgehenden Impfschema jährlicher Impfungen können mit einem entsprechenden Gültigkeitsnachweis im Impfausweis — Datumsstempel der Nachimpfung oder Bescheinigung — auch mit einem 2-jährigen Impfrhythmus aufgenommen werden. Katzen, die mehr als einmal jährlich hintereinander mit dem Impfstoff Purevax RCP geimpft wurden, haben laut Herstellerempfehlung einen Impfschutz gegen Katzenschnupfen von bis zu 3 Jahren.
Kitten benötigen zusätzlich zur Erstimmunisierung die Zweitimpfung 4 Wochen nach der Erstimmunisierung, die mindestens 21 Tage vor dem Check-in erfolgt sein muss.
Der Tierhalter übergibt dem Betreuer am Aufnahmetag den zum Gasttier gehörenden gültigen Impfausweis, der für die Dauer der Betreuung beim Betreuer verbleibt. Die im Ausweis aufgeführten Halterdaten müssen mit dem Tierhalter übereinstimmen, der die Katzen angemeldet hat und übergibt. Name der Katze, Geburtsdatum, eine vorhandene Mikrochip-Nummer oder andere Identifikationsmerkmale sollten im Tierausweis eingetragen sein, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Die Daten aus dem Impfausweis werden im Katzenhotel erfasst und gespeichert.
Identifikation: Verfügen die Katzen nicht über einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung, ist im Impfpass ein Foto einzukleben oder zu heften, auf dem die Katze einwandfrei zu identifizieren ist. Bei einer fehlenden eindeutigen Identifikation liegen bei einer Verwechslung bei der Herausgabe der Katzen die Verantwortung und die entsprechenden Rechtsfolgen beim Abholer.
8. Parasiten, Flohschutz, Würmer
Die übergebenen Katzen dürfen zum Schutz der anderen Gasttiere nicht mit Würmern, Zecken, Flöhen, Läusen oder Milben befallen sein. Eine Behandlung gegen Parasiten (Flohschutz) ist für alle Katzen — Wohnungskatzen wie Freigänger — obligatorisch, muss 2 bis 10 Tage vor der Ankunft erfolgt sein und für die Dauer des Aufenthalts wirksam sein.
Freigängerkatzen müssen vor der Unterbringung eine Wurmkur erhalten haben, sofern dies nicht regelmäßig alle 3 bis 4 Monate erfolgt. Wohnungskatzen empfiehlt der Betreuer vor dem Aufenthalt im Katzenhotel ebenfalls eine Wurmkur. Eine Wurmkur sollte spätestens 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt sein.
Die Verwendung von Ungezieferhalsbändern während der Betreuung ist nicht erlaubt (Verletzungs- und Allergierisiko).
9. Medikamente
Benötigt ein Tier die Gabe von Medikamenten, stellt der Tierhalter diese für den gesamten Zeitraum der Unterbringung inklusive ausreichendem Ersatz zur Verfügung und gibt alle notwendigen Medikamente zusammen mit einer detaillierten schriftlichen Behandlungsanleitung am Aufnahmetag ab. Die Medikamente sind in der Originalverpackung zu übergeben. Dem Betreuer ist schriftlich mitzuteilen, welche Erkrankung vorliegt und welche Medikamentengabe in welcher Dosierung und in welchem Rhythmus erfolgen soll.
Die Medikamentengabe durch den Betreuer erfolgt entsprechend den schriftlich vorliegenden Vorgaben, aber unter der Voraussetzung, dass die Katzen die Behandlung nicht aggressiv ablehnen oder verweigern — trotz aller Mühen, die der Betreuer aufwenden wird.
Subkutane Injektionen, Infusionen und Insulingaben können durchgeführt werden. Ausgenommen ist die Verabreichung intravenöser oder anderer Injektionen. Eine entsprechende Behandlung kann während der Betreuung nur durch einen Tierarzt oder eine Tierarzthelferin erfolgen und ist kostenpflichtig.
Die Verabreichung von Medikamenten kann nur sichergestellt werden, wenn die Katzen bei der Gabe kooperieren. Der Betreuer wird die Behandlung nach dem ihm vorliegenden Behandlungsplan regelmäßig zu erfüllen versuchen. Zeitaufwendige medikamentöse Verabreichungen können kostenpflichtig sein; dieser zeitliche Aufwand wird am Abholtag berechnet und ist vor Ort zu bezahlen.
10. Unterbringung
Die Unterbringung der Katzen erfolgt in offener Gruppenhaltung in offenen Gruppenzimmern, die katzen- und artgerecht eingerichtet sind und über keine Käfige, Zwinger, Gitter oder ähnliche Abtrennungen verfügen. Die Wahl der Unterbringung obliegt dem Betreuer und richtet sich unter anderem nach den Gewohnheiten der Katze. Durch die offene Haltung suchen sich die Tiere im Laufe der Aufenthaltszeit frei den für sie am besten geeigneten Platz aus.
Alle Räume werden täglich gründlich gereinigt und desinfiziert, die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine Keim- oder Virenfreiheit garantiert werden. Jedes Tier kann schon vor der Unterbringung unerkannt Darmparasiten, Giardien, Bakterien oder Viren wie den Felinen Herpesvirus in sich tragen, die durch den Stress der Fremdunterbringung während oder nach dem Aufenthalt zum Ausbruch einer Krankheit führen können.
Die Belüftung der Gruppenräume erfolgt unter entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung der Katzen vor einem Entlaufen oder einem Einklemmen in gekippten Fenstern.
Einzelunterbringung: Sollte das Verhalten oder eine Erkrankung der Katze eine zeitweise oder vollständige Einzelunterbringung notwendig machen, erklärt sich der Tierhalter mit der Durchführung dieser Maßnahme und mit der Bezahlung der daraus zusätzlich entstehenden Kosten einverstanden.
11. Fütterung und Spezialfutter
Die Fütterung der Katzen erfolgt mehrmals täglich in kleineren Portionen mit frischem Nass- und Trockenfutter, wobei Trockenfutter den ganzen Tag zur Verfügung gestellt wird. Es stehen verschiedene Nass- und Trockenfuttersorten zur Verfügung. Der Tierhalter gibt bei der Aufnahme Namen und Marke des Futters an, das seine Katzen normalerweise zuhause bekommen.
Benötigen die Katzen Spezialfutter, ist dieses vom Tierhalter für den Zeitraum der Betreuung zur Verfügung zu stellen. Wird es nicht mitgebracht, sind die Kosten für das Spezialfutter zusätzlich zu den Betreuungskosten bei der Abholung vor Ort zu bezahlen.
Bei abweichenden Fütterungsvorgaben durch den Tierhalter ist der Betreuer bemüht, diese im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einzuhalten; garantieren kann er das nicht.
12. Kosten, Zahlung und Stornierung (Stand 1. Januar 2026)
Kosten pro Tag Aufenthalt im Katzenhotel: 19,90 € pro Tag für 1 Katze. Für die 2. und jede weitere Katze, die auf denselben Besitzer gemeldet beziehungsweise registriert ist: 18,90 € pro Tag je Katze. Der Betreuer behält sich Preisanpassungen aufgrund von Kostensteigerungen vor; die jeweils aktuelle, gültige Preisliste finden Sie unter „Preise“ und kann angefordert werden.
Die Betreuungskosten beinhalten Unterbringung, gängiges Trocken- und Nassfutter, Katzenstreu, Streu- und Müllentsorgung sowie Reinigung inklusive Material und Desinfektion in dem für eine Katzenpension üblichen Umfang. Kosten für Spezialfutter — zum Beispiel medizinisches Futter oder hochwertige Futtersorten — sind zusätzlich zu bezahlen, sofern dieses nicht vom Tierhalter bereitgestellt wird.
Hol- und Bringservice: je Fahrt ab 35,00 € im Umkreis von 10 km vom Firmensitz, weitere Entfernungen über 10 km nach Absprache. Fahrt- und Aufwandskosten je Tierarztbesuch im Umkreis von 10 km um den Firmensitz: mindestens 30,00 €, je nach Wartezeit und Aufwand; bei einer Wartezeit über 45 Minuten zusätzlich 5,00 € je 15 Minuten.
Bezahlung: Für eine verbindliche Reservierung kann der Betreuer verlangen — sofern keine anderslautende Vereinbarung erfolgt ist —, dass 50 % der Gesamtkosten bis 21 Tage vor dem Check-in-Tag auf das in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Konto überwiesen werden; maßgeblich ist der nachweisliche Zahlungseingang. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Spezialfutter, Hol- und Bringservice, Tierarztbesuche, besondere Versorgung mit Medikamenten oder Pflege über das übliche Maß hinaus werden am Ende der Betreuung in Rechnung gestellt und sind bei der Abholung vor Ort zu bezahlen.
Terminänderung: Die bei der Reservierung angegebenen Termine können vom Tierhalter bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei geändert werden. Eine Verkürzung der Betreuungsdauer, die dem Betreuer später als 21 Tage vor Betreuungsbeginn genannt wird, ist kostenpflichtig, das heißt der ursprünglich gebuchte Zeitraum wird abgerechnet. Bei einer kurzfristigen Terminänderung kann die Verfügbarkeit des Betreuungsplatzes nicht garantiert werden; sie ist abhängig von der Buchungsauslastung.
Verkürzung: Endet die Unterbringung und damit der Betreuungsvertrag vorzeitig, ohne dass dies auf ein Verschulden des Betreuers zurückzuführen ist, sind die Unterbringungs- und Betreuungskosten für den gesamten vereinbarten Vertragszeitraum zu zahlen, sofern diese Verkürzung dem Betreuer später als 21 Tage vor Betreuungsbeginn bekannt gegeben wird.
Verlängerung: Eine Verlängerung der ursprünglich gebuchten Unterbringungstage erfordert eine umgehende Benachrichtigung sowie eine schriftliche Bestätigung durch den Betreuer und kann nur bei Platzverfügbarkeit zugesagt werden. Die Verlängerungstage sind kostenpflichtig.
Stornierung durch den Tierhalter: Bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich — nur schriftlich per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Brief und nur, sofern der Eingang der Stornierungsnachricht vom Betreuer schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.
Stornierungen später als 21 Tage vor Betreuungsbeginn: Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % des Gesamtpreises erhoben, mindestens aber 80,00 € je reservierter Katze.
Ausnahmen für kostenfreie Stornierungen später als 21 Tage vor dem Check-in: Tod der Katze — ein schriftlicher Nachweis durch einen Tierarzt ist vorzulegen — sowie Entlaufen der Katze — eine Verlustmeldung bei Tasso ist vorzulegen.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Stornierung am vereinbarten Check-in-Tag werden 100 % der Kosten für den gebuchten Gesamtzeitraum fällig, mindestens 80,00 € pro reservierter Katze.
Stornierung durch den Betreuer: Nicht vorhersehbare Gründe wie Krankheit, amtliche Verfügungen oder Geschäftsaufgabe können eine Stornierung der bestehenden verbindlichen Reservierung durch den Betreuer erforderlich machen. Für daraus resultierende Folgen kann gegen den Betreuer kein Regress-, Schadensersatz- oder Haftungsanspruch geltend gemacht werden, sofern die Stornierung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Folgen bei ungültigem Impfschutz: Alle Tierhalter werden vor der verbindlichen Buchung oder durch die schriftlich zugesandte Reservierungsbestätigung über die verbindlichen Vorgaben zur Impfung informiert. Katzen, die den Impfvorgaben des Betreuers nicht entsprechen, werden am Check-in-Tag nicht aufgenommen. Die Kosten für die verbindliche Buchung sind vom Tierhalter vor Ort zu begleichen, auch wenn sein Tier nicht im Katzenhotel verbleiben darf, da diese Stornierung durch eine fehlerhafte Vorbereitung des Tierhalters verursacht wurde.
Verspätete Abholung: Holt der Tierhalter sein Tier nicht am vereinbarten Abholtag ab, werden ihm die für die Verlängerung anfallenden Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Wird ein Tier 14 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach der Abstimmung eines neuen Termins nicht abgeholt, ist ein Vertreter nicht erreichbar und werden keine wichtigen Gründe für eine Nichtabholung bekannt — zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt —, behalten wir uns vor, das Tier dem örtlichen Tierschutzverein als Fundtier zu übergeben. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
13. Erkrankung und Verletzung
Sollte eine Katze kurz vor dem verbindlich gebuchten Aufenthalt ansteckend erkranken, muss der Tierhalter den Betreuer am Tag des Befundes schriftlich per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Brief über die Erkrankung informieren. Eine ansteckend erkrankte Katze und deren Partnerkatzen werden wegen der Ansteckungsgefahr für die anderen Gastkatzen nicht in das Katzenhotel aufgenommen. Die Mitteilung über eine Erkrankung wird in ihrer Rechtswirkung in eine Stornierung umgewandelt; diese Stornierung ist ab dem 21. Tag vor dem Check-in mit 80 % der Gesamtkosten kostenpflichtig.
Sollte eine Katze trotz sorgfältiger Betreuung und bei Beachtung aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen während der Betreuungstage im Katzenhotel erkranken oder verunfallen, ist der Betreuer berechtigt und verpflichtet, einen Tierarzt seiner Wahl hinzuzuziehen. Die anfallenden Tierarzt- und Behandlungskosten trägt der Tierhalter; sie werden bei der Abholung in Rechnung gestellt und sind direkt vor Ort per EC-Karte zu begleichen. Eine Aushändigung der Katzen erfolgt erst nach Begleichung aller Kosten. Bei einem Notfall werden der Tierhalter oder sein Vertreter unter der im Betreuungsvertrag hinterlassenen Notfallnummer informiert und die anstehende Behandlung je nach Krankheitsbild mit ihm abgestimmt.
Sofern eine Operation notwendig wird, erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass das Tier von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers behandelt wird, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der Tierhalter übernimmt die entstehenden Kosten der Behandlung und des Tierarztes zusätzlich zu den vereinbarten Betreuungskosten.
Haftungsausschluss
Keine Haftung übernimmt der Betreuer für den Fall, dass eine Katze sich während des Aufenthalts im Katzenhotel eigenständig befreit oder während des Bring- beziehungsweise Abholvorgangs außerhalb oder im Eingangsbereich des Katzenhotels entweicht.
Keine Haftung übernimmt der Betreuer für Beschädigungen oder den Verlust mitgebrachter Körbchen, Decken, Kissen, Spielzeuge, Transportboxen oder sonstiger Gegenstände, die zusammen mit den Katzen abgegeben wurden.
Keine Haftung übernimmt der Betreuer für das Versterben eines Tieres während der Betreuungszeit. Sollte die Katze während des Aufenthalts versterben, wird versucht, den Tierhalter oder die von ihm benannte Person zu erreichen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Schadensersatz wird im Fall des Ablebens der Katzen nicht geleistet.
Keine Haftung übernimmt der Betreuer für das Auftreten oder die Folgen jeglicher Art von Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres während oder nach dem Aufenthalt im Katzenhotel, sofern dem Betreuer kein schuldhaftes Verhalten oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.
Keine Haftung übernimmt der Betreuer für die vorzeitige Beendigung der Betreuung des Gasttieres, wenn diese durch Erkrankung oder aggressives Verhalten gegenüber den Betreuern oder den anderen Katzen nicht zumutbar ist und für das Gasttier keine alternative Unterbringungsmöglichkeit besteht, sowie für die Stornierung der verbindlichen Reservierung durch den Betreuer, wenn die Gründe nicht schuldhaft beziehungsweise vorsätzlich verursacht sind.
Schlussbestimmungen
Die jeweils gültigen AGB sind Bestandteil des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen mit dem jeweiligen Tierhalter bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein beziehungsweise nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand ist Bonn. Januar 2026.
AGB mobile Tierbetreuung
Stand: Januar 2026
Der Auftrag wird geschlossen zwischen dem Auftragnehmer — Katzenbetreuung Bonn UG (haftungsbeschränkt), Inh. Martin Grund, Löwenburgstr. 117, 53229 Bonn — und dem im Betreuungsvertrag genannten Auftraggeber.
- Die Auftragserteilung erfolgt über die definierten Leistungen. Die Auftragsdurchführung erfolgt durch Martin Grund oder eine eingearbeitete Mitarbeiterin.
- Die Betreuungsdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, liebevolle und gewissenhafte Versorgung und Betreuung mit den vereinbarten Aufgaben in dem vereinbarten Zeitraum.
- Der Auftraggeber erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände und stellt diese sowie Futter in ausreichender Menge zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer säubert während des Betreuungszeitraums die Arbeitsflächen von entstandenen Gebrauchsspuren; anfallender Müll wird nach Vereinbarung in den zum Haushalt des Auftraggebers gehörenden Mülltonnen entsorgt.
- Spiel und Liebkosung der Tiere finden in dem Maße statt, wie die Tiere dies zulassen.
- Haustüren und Fenster werden vom Auftragnehmer ordentlich geschlossen beziehungsweise verschlossen, um unerlaubten Zugang oder ein Entlaufen zu verhindern — unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Maßgaben.
- Ein Entlaufen, ein Abhandenkommen oder das Verunfallen von Freigängerkatzen kann vom Auftragnehmer nicht ausgeschlossen werden.
- Für während des Betreuungszeitraums entstehende Schäden durch den Auftragnehmer oder die zu betreuenden Tiere ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen. Ausgenommen sind Schäden, die im Rahmen der vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
- Sollten für die Durchführung der Betreuung Einkäufe oder Besorgungen notwendig werden, bestätigt der Auftraggeber, die entsprechend entstandenen Kosten gegen Beleg zu erstatten.
- Der Auftragnehmer hat die Erlaubnis, beim Auftreten einer akuten Erkrankung oder bei der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung einen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen. Sollten Fahrten zum Tierarzt notwendig werden, werden pro Tierarztfahrt inklusive Wartezeit 25,00 € in Rechnung gestellt. Die verauslagten Kosten für die tierärztliche Behandlung werden vom Auftraggeber erstattet.
- Der Auftraggeber bestätigt, dem Auftragnehmer für die Durchführung des Auftrags die entsprechend benötigten Schlüssel auszuhändigen beziehungsweise zur Verfügung zu stellen.
- Stornierung und Änderung: Aufträge können in Teilen oder komplett mit einer Frist bis zu 21 Tagen vor Auftragsbeginn kostenfrei in Schriftform, per Post, WhatsApp oder E-Mail storniert oder geändert werden. Die kostenfreie Stornierung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Kündigungsfrist für Langzeit-Aufträge beträgt 14 Tage zum Monatsende. Bei einer kompletten Stornierung später als 21 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des zu erwartenden Auftragswerts in Rechnung gestellt. Kürzungen der gebuchten Betreuungstage, die nach dem Fristablauf mitgeteilt werden, werden wie gebucht berechnet. Der Auftragnehmer gibt die im Vorfeld ausgehändigten Schlüssel nach Terminabsprache und Zahlungseingang der Stornierungsrechnung an den Auftraggeber zurück.
- Kennenlerngespräche werden kostenfrei durchgeführt, wenn im Zeitraum bis 8 Wochen nach dem Gespräch eine Betreuung durchgeführt wird. Erfolgt nach dem Kennenlerngespräch keine Beauftragung, werden 25,00 € inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
- Bei unvorhersehbarem Ausfall des Auftragnehmers für einen vereinbarten Betreuungszeitraum durch Erkrankung oder Unfall ist die Forderung eines Schadensersatzanspruchs ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird nach besten Kräften und schnellstmöglich versuchen, einen adäquaten Ersatz zu stellen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
- Die Rechnungslegung erfolgt über den mündlich oder schriftlich beauftragten Gesamtzeitraum; Verlängerungstage sind kostenpflichtig. Eine Verkürzung des Betreuungszeitraums reduziert nur in Ausnahmefällen den Auftragszeitraum, der der Rechnung zugrunde liegt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung fällig und per Überweisung zu bezahlen. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, die Preise und AGB des Auftragnehmers anzuerkennen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist Bonn.
Bonn, Januar 2026
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Wir gehen die Bedingungen vor der Buchung gerne mit Ihnen durch — bei der Besichtigung, am Telefon oder per E-Mail. Auf Wunsch senden wir Ihnen beide Regelwerke auch zu.